FFP2-Maskenpflicht: Fahrpersonal nicht für Kontrolle da

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) sieht FFP2-Maskenpflicht kritisch.

Weitere Bundesländer könnten dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen. (Foto: Pixabay)
Weitere Bundesländer könnten dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten.

Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die das Ausbreiten des Virus und der Mutationen verhindert und dadurch das Vertrauen in den ÖPNV gestärkt wird. (NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch) 

Dennoch sieht er keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. 

Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden. (Gladasch)

Durch den Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie das Arbeiten im Homeoffice seien die Fahrgastzahlen im ÖPNV weiter gesunken. 

Die Menschen sind in ihrer Mobilität aktuell bereits stark eingeschränkt. (Gladasch)

NWO: Fahrer von FFP2-Maskenpflicht ausnehmen

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, darf dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflichten und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden. 

Das ist Aufgabe des Staates. (Gladasch)

Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. 

Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen. (Gladasch)

So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

FFP2-Masken schützen wirkungsvoll

Anders als sogenannte Alltagsmasken schützen FFP2-Masken nach Angaben der Gesellschaft für Aerosolforschung sowohl den Träger als auch sein Umfeld vor Tröpfchen und Aerosolen, sofern sie kein Ausatemventil haben. 

Das Argument des Selbstschutzes kann durchaus Bürger, die vorher den ÖPNV aus Sorge eines Infektionsrisikos gemieden haben, dazu veranlassen, wieder mehr den Bus zu nutzen. (Gladasch)

Eine Tragepflicht könne aber auch abschreckend wirken, und zwar dann, wenn Fahrgäste die Kosten für eine FFP2-Maske nicht aufbringen können oder wollen. 

Deshalb muss der Staat ständig überprüfen, ob solche Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Dies gilt für alle Grundrechtseinschränkungen zur Pandemiebekämpfung. (Gladasch)

Über den NWO

Der NWO mit Sitz in Langenfeld vertritt die Interessen von rund 430 mittelständischen Busunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt haben sie rund 14.000 Beschäftigte. Nahezu 40 % der Fahrleistungen im ÖPNV werden durch sie erbracht. Der Schulbusverkehr im Auftrag der Kommunen wird fast zu 100 % durch private Omnibusunternehmen erbracht. Jedes Jahr befördert die Branche im einwohnerstärksten Bundesland zudem rund 12 Mio. Fahrgäste im nationalen und internationalen Reiseverkehr.