Alpenbahnen Spitzingsee: Schutzmaßnahmen und Regeln

Der Wiederstart ist mit einem umfangreichen Hygienekonzept verbunden.

Die Alpenbahnen am Spitzingsee gehen mit einem detaillierten Hygieneprogramm den Wiederstart an (Foto: Pixabay/mbc-2016)
Die Alpenbahnen am Spitzingsee gehen mit einem detaillierten Hygieneprogramm den Wiederstart an (Foto: Pixabay/mbc-2016)
Claus Bünnagel

Die Alpenbahnen Spitzingsee haben eine detailliertes Hygienekonzept zum Wiederstart erarbeitet. Demnach besteht in den Gebäuden, dem Bereich der Stationen und in den Kabinen sowie den Sesseln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz oder Vergleichbares zu tragen. Gebäude und Kabinen werden entsprechend den für den ÖPNV geltenden Vorgaben gereinigt. Zudem wurde das Evakuierungskonzept in Zusammenarbeit mit der Bergwacht um besondere Regelungen zur Hygiene ergänzt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Mitarbeiter werden laufend zum Thema Infektionsschutz sensibilisiert und unterwiesen. Die Bahnen bevorzugen bargeldlose Zahlung, akzeptieren aber auch Barzahlung. 

Kassen und Einstieg

Benutzer müssen die Abstandsmarkierungen im Wartebereich vor den Kassen und beim Einstieg der Bahn beachten und einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Gästen halten, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Mindestabstand gilt auch außerhalb der Wartebereiche in den WC, im Außenbereich und auf den Terrassen. In allen Innenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Die Gäste können von den vor Ort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln Gebrauch machen. 

Kabinenbelegung der Taubensteinbahn 

In den Kabinen in der Taubensteinbahn ist während der ganzen Fahrt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Die Fenster der Kabinen sollen während der gesamten Fahrt geöffnet sein. Es dürfen nur Personen zusammen eine Kabine belegen, die in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Familien). 

Stümpfling- und Suttensesselbahn 

Bei der Stümpfling-Vierersesselbahn und der Sutten-Vierersesselbahn werden jeweils nur die äußeren beiden Sessel belegt. Die beiden inneren Sessel werden als Sicherheitsabstand freigehalten. Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Familien), sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen in einem Sessel nebeneinander sitzen. Die Wetterschutzhauben sollen während der Fahrt geöffnetsein. 

Mountaincartverleih 

Auch bei der Mountaincartverleihstation an der Bergstation der Stümpflingbahn ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Gästen zu wahren. Bei der Einweisung zum Mountaincartfahren durch das Personal der Alpenbahnen Spitzingsee GmbH ist sowohl vom Gast als auch vom Einweiser ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Mountaincartfahren besteht Helmpflicht. Gäste werden gebeten, eigene Helme mitzubringen. Leihhelme werden nach Gebrauch entsprechend desinfiziert.