Bayerischer Schülerverkehr: Kostenübernahme für Verstärkerfahrten wird verlängert

Auch zum Start des kommenden Schuljahrs 2021/22 will der Freistaat Bayern die Kommunen bei den Kosten für zusätzliche Busse im Schülerverkehr unterstützen. (Quelle LBO)

Der Schulweg bayerischer Schüler soll durch den Einsatz von Verstärkerbussen „Corona-sicherer“ gemacht werden – für die Umsetzung stellt die bayerische Staatsregierung erneut 20 Mio. Euro zur Verfügung. (Foto: Daimler)
Der Schulweg bayerischer Schüler soll durch den Einsatz von Verstärkerbussen „Corona-sicherer“ gemacht werden – für die Umsetzung stellt die bayerische Staatsregierung erneut 20 Mio. Euro zur Verfügung. (Foto: Daimler)
Martina Weyh

Schüler sollen mit einer Kapazitätsausweitung durch den Einsatz von „Verstärkerbussen“ auch im kommenden Schuljahr 2021/22 auf dem Weg zur Schule vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss will die Staatsregierung den Einsatz zusätzlicher Busse ab September wieder zu 100 % fördern.

Ob zusätzliche Busse bestellt werden, liegt in der Entscheidungsverantwortung der jeweiligen Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Frühzeitig hatte der Landesverband bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) hatte die Staatsregierung um eine Verlängerung gebeten, um sicherzustellen, dass die anstehenden Ferien vor Ort zur Umsetzung des Programms genutzt werden können.

 Staatsregierung und LBO appellieren an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 hat die Bayerische Staatsregierung bereits bis zu 56 Mio. Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. Mit dem neuen Sonderprogramm sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien erneut 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Update 3. September 2021

Der Freistaat Bayern übernimmt erneut vollständig die Kosten der Aufgaben- und Aufwandsträger für zusätzlich bestellte Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr. Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. September 2021 in und nach dem 23. Dezember 2021 außer Kraft und setzt erneut eine mindestens 60%ige Auslastung mit Schülern voraus, sofern zusätzliche ÖPNV-Angebote gefördert werden sollen.

Förderfähige Kosten sind erneut 4 Euro je Kilometer oder pauschal max. 300 Euro pro Tag. Die Staatsregierung und der LBO appellieren, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen.