Ländle hat Förderung von On-Demand-Verkehren neu aufgelegt

Bis zu 2 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote – bis zum 29. September 2023 können Stadt- und Landkreise ihre Anträge beim baden-württembergischen Ministerium für Verkehr einreichen.

Um die angestrebte Mobilitätsgarantie im Ländle auch in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage umzusetzen, sollen weiter verstärkt auch On-Demand-Angebote zum Einsatz kommen, im Bild der barrierefreie VVS-Rider der seit Kurzem vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart im Landkreis Esslingen eingesetzt wird. (Foto: VVS)
Um die angestrebte Mobilitätsgarantie im Ländle auch in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage umzusetzen, sollen weiter verstärkt auch On-Demand-Angebote zum Einsatz kommen, im Bild der barrierefreie VVS-Rider der seit Kurzem vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart im Landkreis Esslingen eingesetzt wird. (Foto: VVS)
Martina Weyh

Mit bedarfsorientierten Angeboten will Baden-Württemberg Lücken im öffentlichen Nahverkehrsnetz schließen – ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätsgarantie und für die Verkehrswende, gerade im ländlichen Raum. Deshalb wurde das Förderprogramm On-Demand-Verkehre für interessierte Stadt- und Landkreise neu aufgelegt.

„Mit On-Demand-Verkehren können wir den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen. Denn je dünner eine Region besiedelt ist, desto schwieriger ist es, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wirtschaftlich zu betreiben. Das neu aufgelegte Programm bietet ein passgenaues Instrument zum Ausbau dieser Verkehre“, ist der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann überzeugt.

Design entscheidet über die Höhe der Förderungszuwendungen

Bis zum 29. September können Stadt- und Landkreise ihre Anträge einreichen – die neue Förderrichtlinie sieht für die kommunalen Aufgabenträger eine Unterstützung von bis zu 2 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb flexibler und bedarfsorientierter On-Demand-Angebote vor.

Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Varianten: Für Vorhaben, bei denen die Verkehre im kommunalen Design ausgestaltet sind, werden bis zu 1,5 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Sofern der Antragssteller allerdings eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen bwegt-Landesdesign sicherstellt, kann der Zuschuss auf maximal 2 Mio. Euro erhöht werden.

Neuerungen in der Förderrichtlinie für mehr Flexibilität

Die diesjährige Förderrichtlinie unterscheidet sich in einigen Punkten von ihrer Vorgängerin aus dem letzten Jahr –nach Angaben des Verkehrsministeriums ist es nun möglich, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe zu erweitern. Damit soll mehr Flexibilität für die Antragstellerinnen und Antragsteller erreicht werden.

Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. So können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 % der Kosten möglich, heißt es in der begleitenden Pressemitteilung.

Stündliches Fahrtenangebot im ÖPNV landesweit angestrebt

Ziel aller Bemühungen im Ländle ist es, „einer landesweiten Mobilitätsgarantie im ÖPNV näher zu kommen“. Alle Orte in Baden-Württemberg sollen künftig wochentags von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr mindestens im Stundentakt erreichbar sein, an Wochenenden mindestens ab 7 Uhr. Dabei wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Bahn- oder Regiobuslinien angestrebt, um Anschlüsse mit bestmöglichen Umsteigezeiten sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das neue Verkehrsangebot über Internet, App und Telefon buchen können.