Baden-Württemberg: Reisebusverkehr unter Auflagen wieder möglich

Die Details sind in der neuen Corona-Verordnung Reisebusse geregelt.

Ausreichende Handdesinfektion, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Abstand und das Vermeiden von Körperkontakt sind wesentliche Maßgaben der baden-württembergischen Corona-Verordnung Reisebusse. (Foto: pixabay)
Ausreichende Handdesinfektion, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Abstand und das Vermeiden von Körperkontakt sind wesentliche Maßgaben der baden-württembergischen Corona-Verordnung Reisebusse. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Seit 15. Juni können Reisebusse im Ländle unter Auflagen wieder fahren – das hatte die Lenkungsgruppe der Landesregierung „Sars-CoV-2“ am 10. Juni beschlossen. Die Maßgaben für die Wiederaufnahme der Reisebusverkehre, die unter der Federführung des Sozial- und Verkehrsministeriums erarbeitet wurden, sind in der Corona-Verordnung Reisebusse zusammengefasst.

„Diese Öffnung ist ein Lichtblick für die gebeutelten Unternehmen der Bustouristik. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zu ihrer Existenzsicherung“, so Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.

Einzelne Inhalte der Verordnung

  • Fahrgäste müssen während der Fahrt eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
  • Jeder Fahrgast sitzt auf einem fest zugewiesenem Platz.
  • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen soll vermieden werden.
  • Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über möglicherweise auftretende Infektionen informiert werden kann.
  • Außerhalb der Reisebusse und beim Zu- und Ausstieg ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Vorgegebene Hygieneregeln sind einzuhalten und es muss ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Die komplette Corona-Verordnung Reisebusse in Baden-Württemberg ist angehängt.