Baden-Württemberg: Reisebusverkehr unter Auflagen wieder möglich
Seit 15. Juni können Reisebusse im Ländle unter Auflagen wieder fahren – das hatte die Lenkungsgruppe der Landesregierung „Sars-CoV-2“ am 10. Juni beschlossen. Die Maßgaben für die Wiederaufnahme der Reisebusverkehre, die unter der Federführung des Sozial- und Verkehrsministeriums erarbeitet wurden, sind in der Corona-Verordnung Reisebusse zusammengefasst.
„Diese Öffnung ist ein Lichtblick für die gebeutelten Unternehmen der Bustouristik. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zu ihrer Existenzsicherung“, so Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.
Einzelne Inhalte der Verordnung
- Fahrgäste müssen während der Fahrt eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
- Jeder Fahrgast sitzt auf einem fest zugewiesenem Platz.
- Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen soll vermieden werden.
- Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über möglicherweise auftretende Infektionen informiert werden kann.
- Außerhalb der Reisebusse und beim Zu- und Ausstieg ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
- Vorgegebene Hygieneregeln sind einzuhalten und es muss ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Die komplette Corona-Verordnung Reisebusse in Baden-Württemberg ist angehängt.
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