Praktikable Übergangsregelungen gefordert

Branchenvertreter erläutern im Umweltministerium Konsequenzen der Umweltzonen
Thomas Burgert

Das Thema Umweltzonen stand beim Arbeitsgespräch mit der Leitungsebene des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn am 16. Januar 2012 besonders im Fokus. Richard Eberhardt, Präsident des RDA, erläuterte die Konsequenzen der Umweltzonenregelungen für die Busunternehmer sowie insbesondere auch für Hotels, Gastronomie und Sehenswürdigkeiten in den betroffen Städten: „Reisebusse mit Euro-3 bilden immer noch das Rückgrat der Busflotten. Wir benötigen praktikable Übergangsregelungen für die Einfahrt in die Umweltzonen.“

Das Bundesumweltministerium verwies auf die Möglichkeit der Nachrüstung von Euro-3 Bussen durch Partikelfilter. Weiterhin sollten die Busse, bei denen eine solche Nachrüstung technisch nicht möglich sei, von den Einfahrtsverboten ausgenommen werden – so empfiehlt das Bundesumweltministerium in den Leitlinien für Kommunen zur Regelung der Einfahrt in die Umweltzonen.

Ulrich Pietrowski, EvoBus, informierte über den technischen Stand der Motorenentwicklung und den Einsatz von Partikelfiltern. Insbesondere problematisierte er die Zunahme des NOX Ausstoßes bei Partikelfiltern und einen höheren Kraftstoffverbrauch bei Einsatz von nachgerüsteten Bussen.

Holger Fröhlich, Umweltbeauftragter des RDA wies auf konzeptionelle Widersprüche der Umweltzonenregelungen hin: So verursachten Binnenschiffe auf den Flüssen, die durch die Umweltzonen fließen, und Diesellokomotiven (speziell ältere Fabrikate im Rangierbetrieb), die durch die Umweltzonen verlaufen, erhebliche Emissionen. RDA-Hauptgeschäftsführer Gauf führte aus, dass es nicht im Interesse des Umweltschutzes sein kann, wenn durch diese Regelungen erhöhte Kraftstoffverbräuche und damit auch erhöhter Ausstoß von CO² quasi amtlich verordnet werden würden.

Das Bundesumweltministerium habe für die Forderung der Bustouristik, dass die eingesetzten Fahrzeuge zumindest für den Zeitraum der üblichen Abschreibungsfristen auch eingesetzt werden können, durchaus Verständnis gezeigt, teilte der RDA mit. Investitionssicherheit sei eine Voraussetzung für die vom Ministerium gewünschte rasche Anschaffung modernster, umweltfreundlicher Fahrzeuge und umweltorientierter Erneuerung der Busflotten. Dazu vereinbarten die Gesprächsteilnehmer eine zeitnahe Fortsetzung des Dialogs.