Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat seine „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft“ aktualisiert. Dort wird aufgelistet, bei welcher Sieben-Tage-Inzidenz welche Betriebe konkret öffnen dürfen bzw. geschlossen bleiben. Die Auflistung finden Sie im Anhang.
In Bezug auf Reisebüros (aufgeführt auf Seite 7) wurde nun eine Änderung vorgenommen: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Reisebüros für den persönlichen Kundenverkehr öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darf nur für einzelne Kunden mit Terminvereinbarung und für einen fest begrenzten Zeitraum unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregel geöffnet werden. Bei einer Inzidenz über 100 müssen Reisebüros geschlossen bleiben. Touristische Busreisen (Seite 8) sind weiterhin unabhängig von der Inzidenz untersagt.
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