Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2: Rechtzeitig mit Wissen wappnen

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat Reisebüros und Veranstalter aufgerufen, sich mit den neuen Rechtsvorschriften für Bezahlvorgänge vertraut zu machen.

Der DRV mahnt sich rechtzeitig mit der PSD2 und hat für seine Mitglieder hilfreiche Dokumente auf seiner Webseite eingestellt. (Foto DRV)
Der DRV mahnt sich rechtzeitig mit der PSD2 und hat für seine Mitglieder hilfreiche Dokumente auf seiner Webseite eingestellt. (Foto DRV)
Martina Weyh

Die vor einiger Zeit vom DRV ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur PSD2 hat dazu auf Basis der neuen Rechtsgrundlage ein Prozessmodell entwickelt und ein Faktenpapier erarbeitet, das wichtige Hintergründe erläutert und zahlreiche Tipps für die Vorbereitung gibt. Auch ungeklärte Fragen, die noch einer Antwort durch die Kreditkartenwirtschaft bedürfen, sind aufgelistet. Beides steht DRV-Mitgliedern kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Darum geht es

Mit der PSD2 rückt vor allem die „Starke Kundenauthentifizierung SCA“ (Strong Customer Authentification) in den Mittelpunkt. Hierunter versteht man die Bestätigung des Kunden für ein von ihm ausgewähltes Zahlungsmittel bei einem elektronischen Zahlungsvorgang durch mindestens zwei Merkmale aus den drei Bereichen Wissen, Besitz und Inhärenz (Biometrie). Nur in der kombinierten Anwendung ist die Authentifizierung gültig und auch sicher (z.B. Kartenzahlung mit PIN oder PIN/TAN-Verfahren beim Online-Konto). Allerdings gelten je nach Kanal, über den der Zahlungsvorgang abgewickelt wird, unterschiedliche Vorgaben: So wird zwischen Zahlungen im Internet, Zahlungen am Point of Sale (etwa im Reisebüro) und Zahlungen per E-Mail oder am Telefon (sog. MOTO – Mail Order, Telephone Order) unterschieden.

Während für die weit verbreiteten SEPA-Lastschriften kanalübergreifend auf eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) verzichtet werden kann, rücken vor allem Zahlungen per Kreditkarte in den Blickpunkt der neuen Regelungen. Eine Herausforderung: Vor allem Reisebüros können beim gleichen Buchungsvorgang unterschiedliche Rollen einnehmen. Eine mögliche Rolle ist der Payment Agent (der klassische Mittler), der im Auftrag eines Reiseveranstalters oder Leistungsträgers Zahlungsmittelinformationen erfasst. Hier ist vom Kunden gegenüber dem Reisebüro keine SCA erforderlich.

Anders sieht es aus, wenn das Reisebüro eigene Entgelte wie zum Beispiel Servicefees oder Einnahmen aus eigenen Reiseveranstaltungen erhebt: Dann wird es zum Merchant, also zum Händler oder Zahlungsempfänger. Die Kreditkarte des Kunden muss hierbei den SCA-Prozess durchlaufen. Wichtig zu wissen: Reisebüros können für den gleichen Vorgang sowohl Payment Agent als auch Merchant sein, etwa wenn ein Flug bei einer Airline gebucht und mit Kreditkarte bezahlt wird und zusätzlich ein Serviceentgelt für diese Buchung erhoben wird, das ebenfalls per Kreditkarte bezahlt wird.

Der DRV wird das Thema weiter fachlich begleiten und ab dem zweiten Quartal 2019 auch Seminare zur Vorbereitung auf die neuen Vorschriften und ihre Umsetzung im Reisevertrieb anbieten.