Pflicht: Regelmäßiger Austausch von Busreifen

Pneus mit „M+S-Bezeichnung“, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, darf der Busunternehmer noch bis 30. September 2024 einsetzen.

Gerade M&S-Reifen wie dieser sollten bereits deutlich vor Erreichen der Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ausgetauscht werden. (Foto: Bünnagel)
Gerade M&S-Reifen wie dieser sollten bereits deutlich vor Erreichen der Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ausgetauscht werden. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Busreifen müssen definierte juristische Anforderungen erfüllen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Im § 36 Absatz 3 StVZO wurde die gesetzliche Mindestprofiltiefe verankert, die im „Hauptprofil“ vollumfänglich 1,6 mm betragen muss, um nicht gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Im Übrigen gilt die vorstehende Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen der Busse. Allerdings empfehlen Experten, die Bereifung früher auszutauschen. Insbesondere bei Winterbereifung ist dieser Rat mehr als nachvollziehbar, jedoch sollte der Busunternehmer auch Sommer- oder M&S-Reifen nicht erst bei 1,6 mm ersetzen. M&S stehen für „Mud“ (Matsch) und „Snow“ (Schnee). 

Austausch nach spätestens vier Jahren

Darüber hinaus weisen Sicherheitsexperten darauf hin, dass Reifen nach einer vierjährigen Nutzung ausgewechselt werden sollten. Ob dies, unabhängig von der jeweiligen Laufleistung und Zustand der Pneus, umgesetzt werden sollte, ist eine individuelle Entscheidung des Busunternehmers. Für Winterreifen für den Bus gilt seit dem 1. Januar 2018, dass sie über das „Alpine-Symbol“ verfügen müssen, damit sie in Deutschland aufgezogen werden dürfen. Busreifen mit „M+S-Bezeichnung“, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, darf der Busunternehmer noch bis 30. September 2024 einsetzen. Danach ist Schluss, so der Wille des Gesetzgebers.