StVO: Situative Winterreifenpflicht auf der Lenkachse

Hier im Wortlaut die nun geltende neue Regelung.

Ab 1. Oktober 2024 gelten nur noch Pneus mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen. (Foto: Continental AG)
Ab 1. Oktober 2024 gelten nur noch Pneus mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen. (Foto: Continental AG)
Claus Bünnagel

Im Frühjahr 2017 wurde im Bundesrat ein Kompromiss über die Ausweitung der situativen Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge auch auf der vorderen Lenkachse gefunden. Die damals beschlossene Untersuchung des BASt (Bundesamt für Straßenwesen) wurde zwar durchgeführt, aber die Ergebnisse sind bis jetzt unveröffentlicht. Unabhängig davon ist durch Zeitablauf die Verpflichtung seit 1. Juli 2020 in Kraft getreten. 

Der Wortlaut der nun geltenden Regelung des § 2 Absatz 3a Satz 3 Nummer 2 StVO lautet im Gesamtzusammenhang: 

„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. 

Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder… 
1. der permanent angetriebenen Achsen und 
2. der vorderen Lenkachsen 

…mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ 

§ 36 Absatz 4 StVZO bezieht sich auf das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), das einen Winterreifen kennzeichnet. Im Absatz 4a wurde festgelegt, dass Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ nur noch bis 30. September 2024 als Winterreifen akzeptiert werden.