Arbeitsverträge mit Angehörigen

Nur bei Eindeutigkeit steuerlich anerkannt
Redaktion (allg.)
Lohnzahlungen, die aus unbefristeten Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen entstehen, werden bei fehlender konkreter Tätigkeitsbeschreibung und fehlender Vereinbarung einer Probezeit nicht als Betriebsausgaben bei der Einkommenssteuerveranlagung anerkannt. Dies entschied das Finanzgericht Saarland mit einem Urteil (Az. 2V 189/02). Im vorliegenden Fall hatten gemeinsam veranlagte Eheleute in ihrer Einkommenssteuererklärung auch Lohnzahlungen an ihre Kinder als Betriebsausgaben geltend gemacht und belegten diese mit einem schriflichen Arbeitsvertrag. Darin fehlten allerdings eine Tätigkeits- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung und die Vereinbarung einer Probezeit. Das zuständige Finanzamt erkannte die Lohnzahlungen nicht als Betriebsausgaben an, die Klage der Eheleute hatte keinen Erfolg. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet der Band "Der Arbeitsvertrag" von Peter Wandscher, der inklusive CD-ROM für 19,80 Euro beim VSRW-Verlag in Bonn (Fax 0228/ 95 12 490) bezogen werden kann.