Ryanair muss Geschäftsbedingungen ändern

Drei Klauseln verstoßen gegen Recht der AGB
Redaktion (allg.)
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die von der irischen Billig-Airline Ryanair gegenüber ihren deutschen Kunden verwendeten Reisebedingungen unzulässig sind. In dem Rechtstreit ging es vor allem um drei Klauseln, die Haftungsbeschränkungen und Leistungsänderungen zu Lasten der Reisenden vorsahen. Das Gericht sah z. B. in der Klausel, dass im Ticket angegebene Flugzeiten nicht garantiert und eine Haftung für das Erreichen von Anschlussflügen ausgeschlossen seien, einen unzulässigen Haftungsausschluss. Ebenfalls negativ beurteilt wurde die Regelung, wonach Ryanair ohne vorherige Ankündigung und ohne auf die Zumutbarkeit für den Verbraucher Rücksicht zu nehmen, den Fluggast nach Gutdünken auf eine andere Airline oder ein anderes Fluggerät verweisen sowie Zwischenlandeorte ändern oder auslassen konnte.