Rechtsprechung

Bei Mindestteilnehmerzahl muss Zeitpunkt genannt werden
Redaktion (allg.)
Wird die Durchführung einer Reise von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht, muss der genaue Zeitpunkt, bis zu dem diese erreicht werden muss, angegeben werden. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil (AZ: 33O 2642/03) entschieden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Urlauber eine gewisse Planungssicherheit hat.