Mehr Rechte bei Verspätungen und Ausfall

Erweiterung der Passagierrechte auch für Bus und Schiff geplant
Redaktion (allg.)
Seit dem 17. Februar haben Fluggäste mehr Rechte bei Überbuchung, Ausfall oder bei einer mehr als fünfstündigen Verzögerung ihres Fluges. Nicht nur der Ticketpreis kann zurückgefordert werden, sondern es besteht auch ein Anspruch auf Entschädigung (250,- bis 600,- Euro). Darüber hinaus müssen die Passagiere kostenlos zum Ausgangspunkt ihrer Reise zurückgeflogen werden. Wer wegen einer Verzögerung länger als zwei Stunden warten muss, hat - je nach Dauer - ein Anrecht auf Essen, Hotelzimmer und Kommunikations-Möglichkeiten. Diese Rechte gelten für alle Passagiere - egal, ob sie auf Billig-, Charter- oder Linienflüge gebucht sind. Auch Pauschalreise-Anbieter haften für den gebuchten Flugservice. In Kürze sollen diese Rechte auch auf die Transportmittel Schiff und Bus ausgedehnt werden.