EU-Pauschalreiserichtlinie: Der Sicherungsschein ist gerettet

DRV erreichte Verbesserungen, kritisiert aber nach wie vor einige Punkte.
Anja Kiewitt

Zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht hat das Bundesjustizministerium (BMJV) in Berlin mündlich erläutert, wie der Gesetzentwurf verändert werden soll. Das teilt der DRV Deutscher ReiseVerband e. V., Berlin, mit. Im bisherigen Gesetzgebungsprozess hat der Verband eigenen Angaben zufolge konkrete Änderungsvorschläge zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht unterbreitet und sich konstruktiv mit politischen Entscheidungsträgern ausgetauscht. Die DRV-Vorschläge seien nun weitestgehend aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingebunden worden. Laut der DRV wurde der Referentenentwurf damit deutlich verbessert.

Laut DRV sollen folgende Punkte geändert werden:

Der Vermittlung von Reiseleistungen soll künftig ein neutrales Beratungsgespräch vorangestellt werden. Erst, wenn der Kunde sich entschieden hat, ob er eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen buchen will, erfolgt die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit des Reisebüros als Veranstalter oder Vermittler. Die Rolle des Reisebüros als neutrale kompetente Beratungsstelle könne damit voraussichtlich erhalten bleiben.Es wurde klargestellt, dass im Zusammenhang mit Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zusammengeführt werden müssen.Tagesfahrten wurden herausgenommen.Der Sicherungsschein ist gerettet.Der Gesetzgeber stellte laut DRV klar, dass eine Einzelleistung keine Pauschalreise sein kann.

Einige Kritikpunkte noch offen

Weiterhin kritisch sieht der DRV, dass bei verbundenen Reiseleistungen jede einzelne Leistung separat abgerechnet und bezahlt werden soll. Der DRV hält es zudem für problematisch, dass die sogenannte Schwarztouristik – etwa von Schulen, Kirchen oder Vereinen organisierte Reisen – vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein soll.

Weitere Schritte bis 2018

In Kürze muss sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen und diesen beschließen und danach dem Bundestag zuleiten, betont der DRV. Zum 1. Juli 2018 soll das Gesetz den Plänen zufolge in Kraft treten.