Koalitionsausschuss: Coronamaßnahmen werden verlängert

Hier die Beschlüsse im Einzelnen.

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte angesichts der anhaltenden Coronapandemie weiterzuführen. (Foto: Pixabay/geralt)
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte angesichts der anhaltenden Coronapandemie weiterzuführen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD hat sich darauf verständigt, die Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte angesichts der anhaltenden Coronapandemie weiterzuführen. Zu den wesentlichen Entscheidungen, die vom Bundeskabinett noch zu beschließen sind, gehören: 

Kurzarbeitergeld: Sonderregeln großteils bis Ende 2021 verlängert 

  • Die maximale Bezugsdauer für Arbeitnehmer, deren KuG-Anspruch bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, soll über die aktuell geltende Bezugsfrist von regulär zwölf Monaten hinaus auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Längstens soll das Kurzarbeitergeld aber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden können. 
  • Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit werden bis Juni 2021 voll erstattet, ab Juli 2021 bis Dezember 2021 noch hälftig, sofern Betriebe die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 eingeführt haben. Wird eine Weiterbildung durchgeführt, ist im zweiten Halbjahr 2021 auch weiterhin eine komplette Erstattung des Sozialaufwands möglich. 
  • Das Quorum bleibt bis Ende 2021 bei 10 % bestehen, aber nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Das heißt: In diesen Fällen muss auch weiterhin nur ein Zehntel – statt einem Drittel – der Beschäftigten im Betrieb oder Betriebsteil von Arbeitsausfall in Höhe von 10 % betroffen sein, um Kurzarbeit anmelden zu können. Im gleichen Fall ist auch weiterhin kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich. 
  • Beschäftigte in der Zeitarbeit können bis Ende 2021 weiterhin KuG beziehen. 
  • Die Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das KuG wird bis Ende 2021 gewährt. 
  • Bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. 
  • Die befristet eingeführte Aufstockung des KuG auf 70 oder 77 % ab dem vierten Bezugsmonat sowie auf 80 oder 87 % ab dem siebten Bezugsmonat wird ebenfalls bis Ende 2021 verlängert, sofern der KuG-Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden ist. 

Überbrückungshilfen bis Ende 2020 verlängert

Die Laufzeit der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe soll bis 31.12.2020 verlängert werden. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. 

Insolvenzantragspflicht bleibt bis Ende 2020 ausgesetzt 

Die haftungs- und (teilweise) strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht war vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Auch diese Regelung wird nun bis zum 31.12.2020 fortgeführt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruht. 

Förderung von Klimaanlagen 

Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro zur coronagerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Busverbände wie der LBO werden sich dafür einsetzen, dass auch die Umrüstung von Busklimaanlagen von der Förderung profitieren können. 

Weitere Informationen zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sind der Übersicht im Anhang zu entnehmen.