Bund und Länder: Einigung auf einheitliche Coronaregeln

Der bdo hat folgende Übersicht zu den wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört ein detailliertes Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime. (Foto: Pixabay/geralt)
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört ein detailliertes Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Bund und Länder haben sich auf überwiegend einheitliche Regeln bei der Bekämpfung der Sars-Cov2-Pandemie geeinigt. Da die Umsetzung der beschlossenen Regelungen aber auf Landesebene erfolgt, bleibt abzuwarten, ob der Flickenteppich an Regelungen tatsächlich übersichtlicher wird. Der bdo hat folgende Übersicht zu den wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt: 

Maskenpflicht

  • Einheitliches Bußgeld: Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll bundesweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. 
  • Ausnahme in Sachsen-Anhalt: Das Bundesland will die Regel nicht einführen, weil es dort nur wenige Coronafälle gibt. 

Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime, Reiserückkehrer 

  • Freiwillige Tests für Rückreisende aus Nichtrisikogebieten enden: Am Ende der Sommerferien aller Bundesländer (mit dem 15. September 2020) endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nichtrisikogebieten
  • Ausnahme Bayern: Der Freistaat behält die kostenlosen Tests für Rückkehrer aus Nichtrisikogebieten bis mindestens 1. Oktober bei. 
  • Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bleibt, aber: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll „möglichst“ ab 1. Oktober gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert werden, bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder drohen. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen – „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“ 
  • Zusätzliche Tests im Risikogebiet: Rückkehrer sollen sich künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen, so dass eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden wird
  • Aussteigekarten: Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zudem eine unverzügliche Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht zu gewährleisten. Die Länder stellen die Kontrolle sicher. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine „elektronische Einreiseanmeldung“, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren wird
  • Einkommensausfälle: Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erfolgt

Großveranstaltungen 

  • Veranstaltungsverbot: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. 
  • Sportveranstaltungen: Eine Länderarbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für den einheitlichen Umgang mit Publikum bei Sportveranstaltungen vorschlagen. 

Ausführliche Informationen aller Beschlüsse können Sie dem Protokoll der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder entnehmen (im Anhang).