Vertrag mit Licht und Schatten

VDV bewertet ÖPNV-Aspekte im schwarz-gelben Koalitionsvertrag
Redaktion (allg.)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine erste Bilanz des Koalitionsvertrags der schwarz-gelben Bundesregierung gezogen. „Wir sehen viel Licht, aber leider auch düstere Schatten im Koalitionsvertrag“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführerin Claudia Langowsky, deren Bewertung durchaus zwiespältig ausfällt. Als begrüßenswert bezeichnete Frau Langowsky die Erkenntnis der Koalition, dass Erhalt, Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hinter dem Bedarf zurück geblieben sei. Zu unterstützen sei aus Sicht des VDV das Bekenntnis, dass den Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) „als unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge, auch in der Fläche“ beschreibt. „Leider lässt die Koalitionsvereinbarung aber nicht erkennen, dass dieser Daseinsvorsorge auch Vorrang vor den kommerziellen Interessen gegeben werden soll“, schränkte die VDV-Hauptgeschäftsführerin ein. Bei der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an die ab dem 3. Dezember geltende neue EU-Verordnung müsse sichergestellt werden, dass die Kommunen auf Grund der Daseinsvorsorge und der Selbstverwaltung über die Gestaltung des ÖPNV befinden können.“ Kritik übte der VDV an dem Ziel der Koalition, verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe zu stärken. Zwar enthalte die Koalitionsvereinbarung nicht mehr die vom VDV scharf angegriffene Ankündigung, Straße dürfe nur Straße finanzieren. Dies wäre auf eine strikte Zweckbindung der Mautmittel für die Straße hinausgelaufen. Aber auch mit der abgeschwächten Aussage zu den Finanzierungskreisläufen stehe zu befürchten, dass der Bund seine Handlungsfreiheit beim Einsatz von Mautmitteln schwächt. Der VDV kündigte an, die konkrete Umsetzung und vor allem die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen weiter genau zu beobachten. „Angesichts der schwierigen Haushaltslage, wird der VDV darauf achten, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht reine Lippenbekenntnisse bleiben“, sagte Frau Langowsky.