Rechtslücke bei Lenk- und Ruhezeiten soll bis Juni verschwinden

Bundesverkehrsministerium arbeitet mit Hochdruck an neuem Bußgeldkatalog
Redaktion (allg.)
Am 11. April 2007 ist EU-weit die neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung in Kraft getreten. Doch in Deutschland wurde die neue EU-Verordnung bisher nicht ins nationale Recht umgesetzt. Konkret: Es fehlt ein Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße gegen die neuen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Nun hat die Bundesregierung in Berlin bekannt gegeben, diese Gesetzeslücke bis Anfang Juni schließen zu wollen. Dann soll das neue Fahrpersonalgesetz in Kraft treten, so eine Sprecherin des Bundesverkehrsminsteriums.