Genehmigungspraxis für Gelegenheitsverkehr soll unbürokratischer werden

Gesetzentwurf des Bundesrates
Redaktion (allg.)
Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) meldet, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Genehmigungspraxis für den Busreiseverkehr vereinfachen soll. Danach soll für alle drei Formen des innerstaatlichen Gelegenheitsverkehrs (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Verkehr mit Mietomnibussen) nur noch eine Genehmigung, die fünf Jahre Gültigkeit hat, erforderlich sein. Bisher sind bis zu vier Genehmigungen nötig. Im grenzüberschreitenden Genehmigungsverkehr sollen sich nach dem Willen des Bundesrates nur noch Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Drittstaaten haben, nach den bisherigen Bestimmungen einer Gemeinschaftslizenz richten müssen. Die Genehmigung zur Personenbeförderung soll nur Unternehmen mit einem inländischen Firmensitz oder einer entsprechenden Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes erteilt werden. Derzeit muss bei einem Fahrzeug- und Kennzeichenwechsel die Änderung der Lizenz bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In Zukunft soll die Angabe des amtlichen Bus-Kennzeichens im Lizenzdokument entfallen. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf mit einer Stellungnahme in den nächsten Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten.