Fahrpersonalgesetz: Bundestag wendet mehr Bürokratie ab

Die Nachweispflicht zur Wochenruhezeit entfällt für Busunternehmer.
Der Bundestag entschärft laut dem WBO eine vom Bundesrat geplante Neuregelung, die allen Berufskraftfahrern eine bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht auferlegt hätte. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Der Bundestag entschärft laut dem WBO eine vom Bundesrat geplante Neuregelung, die allen Berufskraftfahrern eine bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht auferlegt hätte. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Uta Madler

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen und dabei den vom Bundesrat vorgesehenen Passus zur Nachweispflicht der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden für Busunternehmen gestrichen. Dies verkündete der WBO Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V., Böblingen. Es handelt sich um den Gesetzentwurf „zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes“ (18/10882).

Bundesrat sah einjährige Nachweispflicht vor

Laut dem WBO geht es dabei um folgenden Sachverhalt: Infolge der EU-Osterweiterung sind die Autobahnraststätten vor allem an den Wochenenden überfüllt mit Lkw, deren Fahrer dort die reguläre Wochenruhezeit von 45 Stunden Dauer verbringen und als "Nomaden" am Rand der Fernstraßen campieren. Der Bundesrat – den Güterverkehr vor Augen – habe eine umfangreiche Dokumentation der Unterkunft und eine mindestens einjährige Nachweispflicht vorgesehen, die ebenfalls für Busunternehmer gegolten hätte.
Die bußgeldbewehrte Bürde hätte nach Meinung des WBO sinnlose Dokumentationspflichten für die Busbranche zur Folge gehabt. Beispielsweise hätten Übernachtungen des Fahrers zusammen mit seinen Reisegästen in einem Hotel jedes Mal dokumentiert und die Nachweise mindestens ein Jahr aufbewahrt werden müssen.