Linear statt degressiv

Seit dem Januar gelten neue Regeleungen für die Abschreibung
Redaktion (allg.)
Seit dem 1. Januar 2008 ist die steuerlich vorteilhafte degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschafft worden. Künftig gilt laut WRS Verlag mehr die lineare Abschreibung, die den höheren Wertverlust zu Beginn der Nutzung nicht mehr berücksichtigt. Wer regelmäßig den Teilwert der betreffenden Wirtschaftsgüter ermittelt, kann dieser Prozedur ausweichen. Als Teilwert ist der Betrag gemeint, den ein fiktiver Erwerber des gesamten Unternehmens für das jeweilige Wirtschaftsgut ansetzen würde. „Sehr oft entspricht der Teilwert dem Verkehrswert oder dem Marktpreis. Ist der Teilwert niedriger als der Buchwert, ist er anzusetzen und nicht der höhere Buchwert“, sagte der WRS Verlag. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es im „Lexikon Steuer- und Wirtschaftsrecht Online“ von WRS Verlag.