Bundesländer reagieren auf lokale Coronaausbrüche

Einreisebeschränkungen für Personen aus inländischen Risikogebieten erlassen.

Auslöser für die nun erlassenen inländichen Einreisebeschränkungen sind mehrere lokale Ausbrüche, allen voran der in einem Schlachtbetrieb des Fleischkonzerns Tönnies in Nordrhein-Westfalen. (Foto: Pixabay)
Auslöser für die nun erlassenen inländichen Einreisebeschränkungen sind mehrere lokale Ausbrüche, allen voran der in einem Schlachtbetrieb des Fleischkonzerns Tönnies in Nordrhein-Westfalen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Nach dem großen Coronaausbruch im Kreis Gütersloh haben einige Bundesländer kurzfristig reagiert und die Coronaverordnungen überarbeitet bzw. Änderungen angekündigt. Auslöser sind mehrere lokale Ausbrüche, allen voran der in einem Schlachtbetrieb des Fleischkonzerns Tönnies in Nordrhein-Westfalen, der einen erneuten Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf zur Folge hatte. Einige Bundesländer haben daraufhin Einreisebeschränkungen für Personen aus inländischen Risikogebieten erlassen bzw. haben diese angekündigt. 

In einigen Bundesländern gilt ein Einreise- und Beherbergungsverbot für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut (RKI) pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. 

„Negativtest“ wichtig

Das Einreise- bzw. Beherbergungsverbot gilt nicht, wenn betroffene Personen über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind. Die Bescheinigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. 

In folgenden Bundesländern ist die Einreise aus Risikogebieten nur mit einem „Negativtest“ möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist: Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Niedersachsen (nur für Personen aus dem Kreis Gütersloh oder Kreis Warendorf) und Schleswig-Holstein (kein Einreiseverbot, aber zwei Wochen Quarantänepflicht). Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Bundesländer nachziehen werden und die Verordnungen anpassen. 

Auf folgender Internetseite werden tagesaktuell die Landkreiseinstufungen des RKI im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen) abgebildet: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/.