Auflagen für Busreisen: Neues aus den Bundesländern

Nach wie vor unterscheiden sich die Auflagen und Hygienekonzepte in den einzelnen Bundesländern. Neuigkeiten gibt es aus folgenden Ländern:

Die Bundesländer feilen weiterhin an ihren Corona-Exitstrategien. (Pixabay/geralt)
Die Bundesländer feilen weiterhin an ihren Corona-Exitstrategien. (Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel
  • Berlin: Der Berliner Senat hat am 23. Juni eine neue Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die ab dem 27. Juni gelten soll. Mit der neuen Verordnung fallen die Kontaktbeschränkungen weg. Dann dürfen sich wieder beliebig viele Personen treffen, die in verschiedenen Haushalten leben können. Bei Busreisen fälllt die Abstandsregelung weg. Die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Fahrgäste bleibt bestehen. Weitere Infos unter https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.949728.php
  • Niedersachsen: Die aktuelle niedersächsische Coronaverordnung ist seit 22. Juni in Kraft. Danach dürfen wieder alle Sitzplätze belegt werden, mit Ausnahme der Sitzplätze in der ersten Reihe hinter dem Fahrer und dem Reiseleiter. Bestehen bleibt die Verpflichtung für Fahrgäste zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Der niedersächsische Verband GVN hat in einem Merkblatt die Auflagen zusammengefasst und teilweise erläutert. Alle weiteren Auflagen sind der Verordnung zu entnehmen, abrufbar unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
  • Sachsen-Anhalt: Die coronabedingten Kontaktsperren sollen ab 2. Juli weiter gelockert werden. U.a. wird die bisher geltende Abstandsregelung von mindestens 1,50 m zwischen Mitfahrenden aufgehoben. Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Reisebussen bleibt jedoch bestehen
  • Schleswig Holstein: Am vergangenen Freitagnachmittag hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Mindestabstand und die 50 % Höchstbelegung in Reisebussen gekippt. Es können jetzt wieder alle Plätze besetzt werden. Fahrgäste müssen jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 20. Juni 2020 in Kraft getreten. Zwingend erforderlich ist auch ein Hygienekonzept, das in den Bussen mitgeführt werden muss. Ebenso müssen die Kontaktdaten der Reisegäste aufgenommen und gespeichert werden. Weitere Vorgaben unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200619_VO_Aenderung_Busreisen.html