Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wurde § 48 Abs. 2 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dahingehend geändert, dass Inhaber eines Busführerscheins der Klassen D1 und D nun eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) benötigen, wenn sie Personenbeförderungen in Taxen, Mietwagen und dem gebündelten Bedarfsverkehr i.S.v. § 50 Abs. 1 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführen.
Hohe Qualität der Führerscheine D1 und D unberücksichtigt
Das Ziel der Neuregelung war die Abschaffung der Ortskundeprüfung und Einführung der sogenannten Fachkundeprüfung für die FzF, womit die Personenbeförderung in Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehren qualitativ dem Taxigewerbe gleichgestellt werden sollte.
Bei dieser Änderung ist jedoch unberücksichtigt geblieben, dass die hohe Qualität der Führerscheine D1 und D grundsätzlich geeignet sein müssen, die niedrigeren Anforderungen einer FzF zu erfüllen. Zudem verfügen Busfahrer zusätzlich über eine Berufskraftfahrerqualifikation, was die bestehende Regelung noch fraglicher macht.
Prozess lässt weiter auf sich warten
Der bdo hat sich umgehend an das Bundesverkehrsministerium (BMDV) gewandt, um diese neuen bürokratischen Hürden für das Busgewerbe wieder abzuschaffen. Das BMDV sicherte dem bdo bereits im April 2023 Abhilfe zu. Die noch zu erarbeitende Fachkundeprüfung sollte schnell erfolgen, so dass eine entsprechende Änderung der FeV zeitnah erfolgen könne.
Momentan lässt dieser Prozess weiter auf sich warten. Nach mehreren Abstimmungsrunden stehen die Prüfungsinhalte immer noch nicht fest.
Planung: Ab 1. Quartal 2025 Fachkundeprüfung
Der bdo hat in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung im BMDV nochmals für eine zügige Lösung geworben und sich erneut schriftlich an das BMDV gewandt. Parallel war im Austausch mit dem Taxigewerbe zu erfahren, dass seitens des BMDV erheblicher Nachbesserungsbedarf an den Prüfungsinhalten für die Fachkunde bestehe. Ein aktuelles Treffen zwischen den Taxi- und Mietwagenverbänden, dem BMDV und den Ländern habe ergeben, dass die Arbeiten des BMDV noch nicht so weit fortgeschritten seien wie erforderlich. Das BMDV plane, den Fragekatalog bis Ende Juni 2024 inhaltlich fertigzustellen und im 1. Quartal 2025 die Fachkundeprüfung einzuführen.
Damit wird der Prozess weiter verschleppt. Der bdo setzt sich daher für eine von der Fachkunde unabhängige Lösung ein. Trotzdem sollten aus Verbandssicht die Anforderungen an die FzF niedrigschwellig sein. Es mache keinen Sinn, weitere Berufseinstiegshürden zu schaffen, auch wenn sie Taxi- und oder Mietwagenverkehre betreffen.
Problematik in der Praxis meist ausgeklammert
Aus praktischer Sicht sei anzumerken, dass diese Problematik bislang in der Praxis meist ausgeklammert wird, da die Landesbehörden § 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV in unterschiedlicher Art und Weise nicht anwenden. Dies ist allerdings ein nicht harmonisiertes und befristetes Vorgehen, bis die FzF erarbeitet ist. Daher erscheint eine zeitnahe Anpassung der FeV dringend nötig.
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