Dänemark: Neue Registrierungspflichten

Sie gelten auch für Busunternehmen für Verkehre mit Zwischenstopps in Dänemark zur Aufnahme neuer Passagiere und mit Reisezielen in Dänemark.

In Dänisch oder Englisch müssen künftig bei Reisen nach Dänemark zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden. (Grafik: Pixabay)
In Dänisch oder Englisch müssen künftig bei Reisen nach Dänemark zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden. (Grafik: Pixabay)
Claus Bünnagel

Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, müssen sich grundsätzlich im dänischen RUT-Register unter https://virk.dk/myndigheder/stat/ERST/selvbetjening/Register_of_Foreign_Service_Providers_RUT/ anmelden.

Nähere Infos dazu unter https://www.handelskammer.dk/index.php?id=14985&utm_source=Legal+%26+Tax+tyske+modtagere&utm_campaign=459ce80974-EMAIL_CAMPAIGN_2018_07_03_03_43&utm_medium=email&utm_term=0_ed95f8a61b-459ce80974-93446945 und unter https://www.duesseldorf.ihk.de/aussenwirtschaft/auslandsmaerkte/laender-der-europaeischen-union-/daenemark-/daenemark-hinweise-zu-entsendungen-3800482.

Dies gilt auch für Busunternehmen für Verkehre…

  • …mit Zwischenstopps in Dänemark zur Aufnahme neuer Passagiere 
  • …mit Reisezielen in Dänemark 

Für Transitverkehre sowie Busrundreisen mit geschlossenen Türen besteht keine Meldepflicht. 

Ab 1. Januar 2021 müssen darüber hinaus Kabotageverkehre innerhalb Dänemarks in einem neuen dänischen Register für Auslandseinsätze in Dänemark eingetragen werden, das am 21. Dezember 2020 in Betrieb genommen wurde. Anmeldung unter https://virk.dk/myndigheder/stat/ERST/selvbetjening/Register_of_foreign_operations_in_Denmark.

Spätestens zum Zeitpunkt des Fahrtantritts muss die Meldung erfolgen. Bei einer Kontrolle müssen in elektronischer Form in der Originalsprache sowie in Dänisch oder Englisch folgende Unterlagen vorgelegt werden können: 

  • Anmeldung im Register für Auslandsfahrten in Dänemark 
  • Arbeitsvertrag des Fahrers
  • Lohnabrechnungen oder andere Unterlagen, aus denen die Berechnung des Lohns für Kabotagebeförderungen innerhalb des letzten Jahres ersichtlich sind
  • Arbeitszeitnachweise für den Fahrer oder andere gleichwertige Unterlagen
  • Transportverträge oder Kontrolldokumente (zwölf Monate rückwirkend ab dem 1.1.2021) 

In den ersten drei Monaten, d.h. bis zum 31. März 2021, werden noch keine Bußgelder verhängt