Italien/Südtirol: Grenzöffnung und Hygienevorschriften

Seit 3. Juni können Reisende aus den EU-Ländern, aus Norwegen, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Großbritannien einreisen.

Italien zieht die Grenzschranken wieder hoch für Reisende aus den meisten europäischen Ländern. (Foto: Pixabay/Yvonne Huijbens)
Italien zieht die Grenzschranken wieder hoch für Reisende aus den meisten europäischen Ländern. (Foto: Pixabay/Yvonne Huijbens)
Claus Bünnagel

Italien hat die Grenzen zum 3. Juni für Reisende aus den EU-Ländern, aus Norwegen, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Großbritannien geöffnet – sofern sie sich nicht in den zwei Wochen zuvor in einem anderen Staat, beispielsweise den USA, aufgehalten haben. Sie dürfen sich auch im gesamten Land wieder frei bewegen. Es gelten jedoch Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften. Regional unterschiedlich ist die Maskenpflicht geregelt. Sie gilt in geschlossenen Räumen und überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Hotels durften seit Mitte Mai wieder öffnen, ebenso Museen, Restaurants und Bars. Generell gilt ein Mindestabstand von einem Meter. Auch für die Strände haben die einzelnen Regionen Hygiene-Leitlinien erlassen. 

Regeln für Personenverkehre in Südtirol

Die speziellen Regeln für Personenverkehre in Südtirol sind abrufbar unter https://neustart.provinz.bz.it/oeffentlicher-personentransport-aufstiegsanlagen.asp. So müssen Fahrgäste und Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch hier gelten die Abstandsregeln von 1 m, außer zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Personen. Werden die Sitze in eine Richtung ausgerichtet oder geeignete Trennvorrichtungen für die Fahrgäste installiert, darf der Abstand unterschritten werden. Ein Sitzplatz neben dem Fahrer und zwischen den Fahrgästen muss frei bleiben, außer es sitzen Personen nebeneinander, die auch sonst zusammenwohnen.