Arbeitsgericht weist Klage des Busfahrers ab

Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums im Dienst rechtmäßig
Askin Bulut

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat entschieden, dass einem Busfahrer, der während des Dienstes Drogen konsumiert, fristlos gekündigt werden darf.

Der Busfahrer war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.

Das ArbG Berlin hat die Klage des Busfahrers gegen die außerordentliche Kündigung abgewiesen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts war die Kündigung berechtigt. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.