27.04.2020
Claus Bünnagel
Der Koalitionsausschuss hat Verbesserungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Derzeit besteht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein gesetzlicher Anspruch auf 60 % des Nettolohns, der aufgrund der Arbeitszeitreduzierung anteilig ausfällt. Mit Kindern sind es 67 %. Die GroKo hat sich auf folgende befristete und gestaffelte gesetzliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes geeinigt:
In den ersten drei Monaten gelten die bisherigen Kurzarbeitergeldsätze (60 bzw. 67 %). Ab dem 4. Monat sollen 70 % bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern gezahlt werden. Ab dem 7. Monat sind es künftig 80 % bzw. 87 %.
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit ausfällt. Die Einzelheiten finden Sie im Ergebnispapier im Anhang. Mit dieser Verbesserung ist eine zentrale Forderung des bdo und seiner Landesverbände erfüllt worden.
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