Fristlose Kündigung

Absicherung mit ordentlicher Kündigung wichtig
Redaktion (allg.)
Arbeitgeber sollten einem Mitarbeiter, dem aus schwerwiegendem Grund fristlos gekündigt wurde, stets nochmals ordentlich kündigen. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt-Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber" aufmerksam. Klagt der gekündigte Mitarbeiter und erhält er vor Gericht Recht, greift die fristgemäß ausgesprochene Kündigung, sofern Betriebs- oder Personalrat dazu gehört wurden. Eine dem Arbeitgeber durchaus berechtigt erscheinende fristlose Kündigung kann vom Gericht nach Abwägung aller Umstände zurückgewiesen werden, eine ordentliche Kündigung aber als angemessen angesehen werden.
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