Fristlose Kündigung

Absicherung mit ordentlicher Kündigung wichtig
Arbeitgeber sollten einem Mitarbeiter, dem aus schwerwiegendem Grund fristlos gekündigt wurde, stets nochmals ordentlich kündigen. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt-Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber" aufmerksam. Klagt der gekündigte Mitarbeiter und erhält er vor Gericht Recht, greift die fristgemäß ausgesprochene Kündigung, sofern Betriebs- oder Personalrat dazu gehört wurden. Eine dem Arbeitgeber durchaus berechtigt erscheinende fristlose Kündigung kann vom Gericht nach Abwägung aller Umstände zurückgewiesen werden, eine ordentliche Kündigung aber als angemessen angesehen werden.