Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert
Das Bundeskabinett hat die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug beim Kurzarbeitergeld per Verordnung bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Damit gelten folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte kommendes Jahr:
- Das Mindestquorum bleibt auf 10 % abgesenkt
- Es gilt weiterhin der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Der Zugang der Zeitarbeit zur Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer bleibt geöffnet
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