Anspruch auf Weihnachtsgeld auch bei Kündigung

Arbeitsvertrag entscheidend
Redaktion (allg.)
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2003 (Az. 10 AZR 408/02) besteht auch dann ein Anspruch auf zumindest anteilige Zahlung von Weihnachtsgeld, wenn der Arbeitnehmer noch vor Weihnachten aus dem Unternehmen ausscheidet. Voraussetzung dabei ist, dass das Weihnachtsgeld nicht bloße Gratifikation, sondern echter Gehaltsbestandteil ist. Durch ungenaue vertragliche Vereinbarungen gerät man als Arbeitgeber also sehr schnell von der freiwiligen Belohnung der Mitarbeiter in den Bereich des verbindlichen 13. Monatsgehalts. Wie der Anspruch auf Weihnachtsgeld eindeutig geregelt werden kann, darüber informiert der 65-seitige Band "Der Arbeitsvertrag" des Fachanwalts für Arbeitsrecht Peter Wandscher. Er kann für 19,80 Euro (inklusive CD-ROM) beim VSRW-Verlag in Bonn unter Fax 0228/ 951 24 90 bestellt werden.