Doppelbesteuerung für Paketer fällt weg

Bundesfinanzhof München folgt der Argumentation von VPR und DRV
Redaktion (allg.)
Die Doppelbesteuerung für Paketer fällt weg. Nach dem schriftlichen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH), der am Mittwoch bei der Geschäftsstelle des VPR einging, ist die Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen unzulässig. Die Verbände VPR und DRV hatten zuvor gemeinsam ein Musterverfahren zu diesem Thema geführt. Hintergrund: Bislang müssen Veranstalter im B-to-B-Geschäft für Restaurationsleistungen, die sie mit einer Unterkunft verknüpfen, sowohl an Ort und Stelle im Ausland als auch am deutschen Verkaufsort Umsatzsteuer bezahlen. Diese länderübergreifende Doppelbesteuerung fällt nun weg. Mit seiner Entscheidung erkennt der BFH erstmals diese Verpflegungsleistungen als "Nebenleistungen Dritter" an. Damit sind sie, wie die Hauptleistung Übernachtung auch, nur am Leistungsort zu versteuern. Der BFH folgte mit seiner Entscheidung der Linie von VPR und DRV. Beide Verbände wollen nun die Entscheidung analysieren und entsprechende Handlungsempfehlungen für ihre Mitglieder erstellen.