Zuschüsse zur Betriebsberatung

Busunternehmer erhalten Beihilfen vom Staat
Redaktion (allg.)
Mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind Omnibusbetriebe wieder förderfähig. Zu der seit 2003 gültigen Sektorenbeschränkung für das Verkehrsgewerbe gibt es seit August 2007 eine Ausnahmeregelung. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe mit Tätigkeitsschwerpunkt Personenbeförderung im Linien- und Gelegenheitsverkehr profitieren von der neuen Verordnung. Für Unternehmen des Straßentransportsektors besteht nun eine Einschränkung von Beihilfen zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Auskünfte zur Beratungsförderung gibt Wirtschaftsberater Rudolf M. Fischer per E-Mail info@busprofi.de.