Überführungsfahrten bald nicht mehr mit C-Führerschein?

bdo gegen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Redaktion (allg.)
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sich gegen die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ausgesprochen. Sollte Paragraph 6 As. 4 FeV wegfallen, würde das bedeuten, dass Überführungsfahrten von Omnibussen nicht mehr mit Führerscheinen der Klassen C, C1,CE oder CE1 erlaubt wären. Das würde die Praxis von Transfers und Werkstattfahrten erheblich erschweren.