Fristlose Kündigung bei Nebenbeschäftigung während Krankheit

Busfahrer klagte erfolglos auf Wiedereinstellung
Redaktion (allg.)
In jeder Branche kommt es immer wieder vor, dass krankgeschriebene Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung zur Auffüllung der Haushaltskasse nachgehen. So auch geschehen bei einem abhängig Beschäftigten in der Busreisebranche. Ein deutscher Busfahrer wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil er während seiner krankgeschriebenen Zeit einer Nebenbeschäftigung als Busfahrer nachgegangen war. Der Busfahrer war mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsvertrages nicht einverstanden und klagte beim Arbeitsgericht Koblenz. Dies mit einem Teilerfolg! Der Richter argumentierte, dass das vertragswidrige Verhalten des Busfahrers allenfalls eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könne. Dieser Teilerfolg war aber nur von kurzer Dauer, weil der Kläger in die Berufung ging und vor dem LAG (Landesarbeitsgericht) Mainz (Rheinland-Pfalz) den Prozess verlor (Urteil vom 15. April 2002 &