Änderungen ab April

Bußgelder für Busfahrer und Fahrgäste
Redaktion (allg.)
Ab dem 1. April gelten einige neue Vorschriften im Straßenverkehrs- und Personenbeförderungsrecht. Bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht wird für Busfahrer und Passagiere in Bussen ein Bußgeld erhoben. Auch wenn der Fahrer versäumt, die Gäste auf die Gurtanlegepflicht hinzuweisen, droht ihm ein Bußgeld. Dabei hat er - mündlich oder per Bandansage - auf die Anschnallpflicht - vor Fahrtbeginn - nach dem Zustieg neuer Gäste - vor jeder Weiterfahrt nach Fahrtunterbrechungen mit Verlassen des Busses auf das Anlegen des Gurtes hinzuweisen. Weitere neue Regelungen des Bußgeldkataloges betreffen das Überschreiten des Tempolimits, die Mißachtung von Halte- und Parkverboten und die Benutzung von Mobilfunktelefonen ohne Freisprechanlage am Steuer.