E-Scooter: So sind die Regelungen des Münchner Verkehrs- und Tarifbundes

Seit vergangenen Samstag ist die Mitnahme der elektrischen Tretroller in allen Verkehrsmitteln im Raum München kostenlos erlaubt, sofern sie zusammenklappbar und die Akkus fest verbaut sind.

Über die Regelungen zur kostenlosen Mitnahme von E-Rollern herrscht auch beim Münchner Verkehrs- und Tarifbund (MVV) Klarheit. (Foto: Johannes Reichel)
Über die Regelungen zur kostenlosen Mitnahme von E-Rollern herrscht auch beim Münchner Verkehrs- und Tarifbund (MVV) Klarheit. (Foto: Johannes Reichel)
Martina Weyh

Zusammenklappbar und die Akkus fest verbaut – das sind die Bedingungen, unter denen seit vergangenen Samstag Fahrgäste im Münchner Raum ihre E-Scooter in Bus und Bahn kostenlos mitführen dürfen. Aber Achtung – nicht zusammenklappbare Modelle sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Weiterhin muss beachtet werden, dass die elektrischen Tretroller weder in Bahnhöfen, noch an Haltestellen gefahren werden dürfen, die Mitnahme ist ausdrücklich nur in „gefaltetem“ Zustand erlaubt.

Die neue Regelung ist jetzt auf dem Prüfstand. Sollte es wider Erwarten damit nicht so gut klappen, behalten sich die Münchner Verkehrsgesellschaft und die Deutsche Bahn Anpassungen der Beförderungsbedingungen in Sachen E-Scooter vor.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll es darüber hinaus eine Leihroller-Offensive in München geben. Zwölf Anbieter wollen bis zu 10.000 Fahrzeuge im Stadtgebiet verteilen. Die Zusammenarbeit zwischen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und den verschiedenen Anbietern ist geplant, zudem will die MVG die E-Roller in ihre Mobilitätsplattform integrieren.

Damit sich bei der Verteilung der E-Scooter nicht ein ähnliches Desaster wie seinerzeit mit dem Fahrradverleihunternehmen Obike wiederholt, sollen die Anbieter via Selbstverpflichtung angehalten werden, nicht mehr als drei Fahrzeuge im Umkreis von 100 Metern aufzustellen und maximal 1.100 innerhalb des Mittleren Rings.