BVG: Verletzung der Maskenpflicht kostet 50 Euro

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes in die Nutzungsbedingungen für Bahnhöfe und Fahrzeuge aufgenommen.

Die BVG erhebt ein Ordnungsgeld von 50 Euro, wenn Fahrgäste ohne Mund-Nasenbedeckung angetroffen werden. (Foto: BVG)
Die BVG erhebt ein Ordnungsgeld von 50 Euro, wenn Fahrgäste ohne Mund-Nasenbedeckung angetroffen werden. (Foto: BVG)
Martina Weyh

An die seit Ende April geltende Verpflichtung im Berliner ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hält sich nicht jeder Fahrgast. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben nun zum Schutz ihrer Passagiere die Gangart verschärft – der Aufenthalt in Bahnhöfen, Bussen, Bahnen und auf Fähren der BVG ohne Maske kostet künftig 50 Euro

Die neue Regelung wurde in die Nutzungsordnung der BVG übernommen. Bei Verstößen wird das Strafgeld vom BVG-Sicherheitsdienst eingefordert. Die Strafe der BVG ist unabhängig vom Bußgeld, das die staatlichen Ordnungskräfte darüber hinaus verhängen dürfen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

Ausgenommen von der neuen Regelung, die derzeit auf www.bvg.de, durch Aushänge, Anzeigen und Ansagen bekanntgemacht wird, sind Fahrgäste, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.