Wegen der Covid-19-Pandemie können sich Arbeitnehmer bei Erkrankungen der oberen Atemwege wie etwa bei Erkältungssymptomen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online besorgen. Eine solche Bescheinigung gilt aber nur dann als ordnungsgemäß ausgestellt, wenn zuvor ein Arzt oder eine Ärztin den Patienten telefonisch oder per Videochatpersönlich untersucht hat. Für Arbeitnehmer besteht darüber eine Nachweispflicht. Können sie dem Arbeitgeber gegenüber den persönlichen Art-Patienten-Kontakt nicht belegen, kann der die AU-Bescheinigung ablehnen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Dachverband MOLO hin.
Der Verband informierte seine Mitglieder mit einem Rundschreiben vom 25. August 2021 auch darüber, dass Arbeitnehmer neuerdings ihre Krankheitssymptome auf der Internetseite au-schein.de angeben können. Das werde von einem Arzt überprüft, der sich dann mit dem Patienten in Verbindung setze und sich persönlich von der Arbeitsunfähigkeit überzeuge. Die Bescheinigung werde dann gegen eine Gebühr per Post oder als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Generell könnten Ärzte und Ärztinnen die Arbeitsunfähigkeit nach einer eingehenden telefonischen Befragung oder per Video-Chat für bis zu sieben Kalendertage feststellen, schreibt der Verband.
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