Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Damit steigt auch die daran gekoppelte Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro.
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn, wird auch die Minijobgrenze entsprechend angepasst.
„Trotz Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob“, gibt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, zu bedenken.
Quelle: Minijob-Zentrale, Newsletter 10/2024 (il), Fundstelle: NWB LAAAJ-77954.
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