Mindestlohnerhöhung ab 1. Juli: Vorsicht bei Minijobbern

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit 9,50 Euro. Ab 1. Juli 2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde um 10 Cent auf 9,60 Euro. Besondere Vorsicht ist bei Minijobbern geboten, sofern diese auf dem Niveau des Mindestlohns beschäftigt werden (Quelle: LBO).

Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 9,60 Euro pro Stunde sinkt die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern. (Foto: Pixabay/Niek Verlaan)
Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 9,60 Euro pro Stunde sinkt die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern. (Foto: Pixabay/Niek Verlaan)
Claus Bünnagel

Neue Regelungen

  • Arbeitnehmer, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind, dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen
  • Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohnes ergibt sich für die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern eine faktische Begrenzung. Zurzeit beträgt diese 47,36 Stunden (450 Euro : 9,50 Euro = 47,36 Stunden). Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindeststundenlohnes ab 1.7.2021 auf 9,60 Euro ergibt sich für Minijobber eine maximal zulässige Stundenzahl von monatlich 46,87 Stunden (450 Euro : 9,60 Euro = 46,87 Stunden) 
  • Überprüfen Sie die Arbeitsverträge. Ggfs. sind Stundenreduzierungen zu vereinbaren, um den Status des Minijobbers mit der Entgeltgrenze von maximal monatlich 450 Euro nicht zu gefährden. Klären Sie die betriebliche Anwendung und Umsetzung mit Ihrem Steuerberater
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