Bundestag beschließt Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Wie erwartet, votierten die Mitglieder des Deutschen Bundestages mit deutlicher Mehrheit für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der zum 1. Oktober wirksam wird.

Der Mindestlohn wird im Herbst erneut angehoben. (Foto: pixabay)
Der Mindestlohn wird im Herbst erneut angehoben. (Foto: pixabay)
Martina Weyh
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Mit deutlicher Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag (3. Juni) in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt - damit wird die einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 wirksam. Gleichzeitig wird die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro monatlich angehoben. Zudem wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Von 687 abgegebenen Stimmen entfielen 398 auf ein „Ja“, 41 Abgeordnete stimmten mit „Nein“. Außerdem waren 248 Enthaltungen zu verzeichnen. Sie dürften hauptsächlich auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion zurückgehen. Das kann man einem Interview mit Karl-Josef Laumann (CDU), dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Bundesvorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Juni 2022 entnehmen. Er hatte darin berichtet, dass die Fraktion zur Enthaltung aufgefordert werden solle, was er gar nicht guthieß.

„Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission“, heißt es im beschlossenen Gesetzentwurf. Dort ist als Termin für die nächste „Anpassungsentscheidung“ der Mindestlohnkommission der 30. Juni 2023 genannt. Zu diesem Termin soll die nächste Erhöhung beschlossen werden, die dann ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Die der Abstimmung zugrundeliegende Bundestagsdrucksache können Interessierte im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.