29.08.2007
Redaktion (allg.)
Ab Samstag, den 1. September, werden die drei bisher separaten Genehmigungen für Ausflugs-, Ferienzielreise- und Mietomnibusverkehr zu einer einheitlichen Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen zusammengefasst. Darauf hat jetzt noch einmal der RDA e.V. aufmerksam gemacht. Gleichzeitig entfällt die Pflicht, die amtlichen Kennzeichen der Busse in die Genehmigungsurkunde einzutragen. Damit ist auch eine Mitteilung an die Genehmigungsbehörde im Falle eines Fahrzeugtausches nicht mehr nötig.
Lediglich der Einsatz zusätzlicher Busse bleibt weiterhin genehmigungspflichtig. Mit dem Entfall der Genehmigungspflicht für einzelne, bestimmte Fahrzeuge hat auch § 9 Abs. 4 (Erlaubnis des Einsatzes von Fahrzeugen, die anderen Unternehmen genehmigt sind) keine Daseinsberechtigung mehr und entfällt. Künftig darf also jedes Unternehmen, das über eine Gelegenheitsverkehrs-Genehmigung verfügt, zumindest jeden in Deutschland zugelassenen Bus auf dieser Genehmigung einsetzen - sofern die Gesamtzahl der genehmigten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Damit wird die Regelung für den Gelegenheitsverkehr endlich der seit Jahren gängigen Praxis im Linienverkehr angeglichen.
Wie der RDA mitteilt, gelten die Regelungen für Genehmigungen, die ab dem 1. September 2007 erteilt werden. Genehmigungen, die vorher erteilt wurden, bleiben im bisherigen Umfang und unter den bisherigen Bedingungen bis zu ihrem Ablauf gültig. Bereits seit 18. August 2006 beträgt die Genehmigungsdauer i.d.R. fünf statt bisher vier Jahre. Damit wurde die Geltungsdauer der nationalen Genehmigung an die der EU-Gemeinschaftslizenz angepasst. Busunternehmen können damit beide Genehmigungen zum gleichen Zeitpunkt beantragen. Die beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz kann künftig auch alternativ zum Auszug aus der Genehmigungsurkunde mitgeführt werden.
Alle Neuregelungen gelten ausschließlich für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen! Für den Gelegenheitsverkehr mit Pkw mit bis zu neun Plätzen sind auch künftig separate Genehmigungen zu beantragen.