Update: Mautsätze mit CO2-Anteil
Die Mautsätze für die Nutzung 1 km gebührenpflichtiger Straßen werden festgesetzt durch die Anordnung der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 240/2014 (Gbl.) in der jeweils gültigen Fassung mit Wirksamkeit ab dem 1. 3. 2024. Die Maut für die Nutzung eines konkreten Abschnitts ist das Multiplikationsprodukt des Mautsatzes und der Länge des Mautabschnitts.
Die Mautsätze bestehen aus der Straßenbenutzungsgebühr, der Luftverschmutzungsgebühr, der Betriebslärmgebühr und einer Gebühr für CO2-Emissionen.
Gegliedert werden die Mautsätze nach:
- Straßenkategorie (Autobahn; 1.-Klasse-Straßen)
- Fahrzeugkategorie (Fahrzeuge im elektronischen Mautsystem, ausgenommen Fahrzeuge der Kategorie M2 und M3; Fahrzeuge der Kategorie M2 und M3)
- Emissionsklassen (bis zur Klasse EURO IV; die Klassen EURO V und EEV; die Klasse EURO VI und die nur Elektrizität oder Wasserstoff als Kraftstoff verwenden)
- Zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs oder des Fahrzeugzugs (mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen; mindestens 7,5 Tonnen und weniger als 12 Tonnen; mindestens 12 Tonnen)
- der Achsenzahl des Fahrzeugs oder Fahrzeugzugs (2 Achsen; 3 Achsen; 4 Achsen; 5 oder mehr Achsen)
- der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeuges (CO2-Klasse 1; CO2-Klasse 2; CO2-Klasse 3; CO2-Klasse 4;
CO2-Klasse 5)
Die Mautsatztabellen finden Sie hier.
Quelle: mytocz.eu
Hier zum Mautkalkulator nach Route
Hier zum entfernungsbezogenen Mautkalkulator
(Update 11.09.2024, Mautsätze mit CO2-Anteil ergänzt, lc)
Ab dem 1. März 2024 gelten neue Mauttarife in Tschechien. Es werden fünf CO2-Emissionsklassen eingeführt. In der Emissionsklasse 1 sind die Tarife am höchsten, in der Klasse 5 am niedrigsten. Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2019 sowie Busse der Klassen M2 und M3 werden automatisch in die 1. Klasse eingestuft. Fahrzeughalter müssen daher keine Maßnahmen ergreifen. Nach dem 1. Juli 2019 zugelassene Fahrzeuge (keine M2- und M3-Busse) können durch Vorlage der Fahrzeugunterlagen in eine bessere Klasse eingestuft werden. Die Zuordnung kann anhand eines neu eingeführten CO2-Emissionsklassenfinders überprüft werden.
Elektrisch und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge nicht mehr von der Maut befreit
Die neuen Mautsätze sind noch nicht verfügbar. Sie werden um ca. 15 % steigen, wobei die Erhöhung für Kraftomnibusse voraussichtlich geringer ausfallen soll. Ab dem 1. März soll der aktualisierte Mautrechner bereitstehen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Mengenrabattsystem. Zudem sind elektrisch oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 4,25 t ab dem 1. März nicht mehr von der Maut befreit.
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