Die österreichischen GO-Boxen haben nur eine gewisse Gültigkeitsdauer – fünf Jahre im Post-Pay-Verfahren bzw. zwei Jahre im Pre-Pay-Verfahren. Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit getauscht werden, sonst droht eine Ersatzmautforderung in Höhe von 240 Euro. Der Tausch ist kostenlos an jeder GO-Vertriebsstelle möglich. Wenn sich die Gültigkeitsdauer der GO-Box dem Ende zuneigt, ertönen beim Durchfahren der Mautportale zwei kurze akustische Signale.
Guthaben verfällt bei Nichtaufladung
Pre-Pay-Guthaben sind nur zwei Jahre nach der letzten Aufladung gültig. Nach diesen zwei Jahren ist eine Mautabbuchung nicht mehr möglich. Mit einer Aufladung innerhalb von fünf Jahren wird das auf der GO-Box vorhandene Restguthaben wieder gültig (Gesamtguthaben = altes Guthaben + neues Guthaben). Das restliche Guthaben verfällt fünf Jahre nach der letzten Aufladung (also drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer), es sei denn innerhalb dieses Zeitraums wird erneut Guthaben aufgeladen oder die GO-Box zurückgegeben.
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