Im Zuge des Ukrainekriegs befreit Tschechien Fahrzeuge über 3,5 t Gewicht, die für humanitäre Zwecke eine Beförderung durchführen, von der Mautpflicht. Diese Regelung gilt für den Transit von Fahrzeugen auf der Hin- und Rückfahrt.
Regelungen
Hierfür gilt folgendes Vorgehen vor Fahrtbeginn: Das Unternehmen übermittelt eine ausgefüllte Excel-Tabelle (siehe unseren Anhang) auf Tschechisch oder Englisch an die Zollverwaltung der Tschechischen Republik per Mail an ua@czechtoll.cz. In der Tabelle werden folgende Angaben getätigt:
- Ansprechpartner (Name, Telefonnummer)
- Kfz-Kennzeichen
- Fahrzeuge über 3,5 t Gewicht (ja/nein)
- Angaben zu den Zeiten/Daten der Beförderung auf mautpflichtigen Straßen (von – nach), d.h. hin und zurück
- Angaben zur mutmaßlichen Route der Fahrzeuge auf mautpflichtigen Straßen
Sollte eine Zusendung vorab nicht möglich sein, soll dies laut den Behörden anschließend und so schnell wie möglich geschehen.
Wenn das Fahrzeug mit dem elektronischen Mauterhebungssystem OBU ausgestattet ist, sollte dieses vor Fahrtbeginn in den Transportmodus geschaltet werden. Das entsprechende Verfahren ist im Benutzerhandbuch beschrieben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Kundenservice vor Ort hierfür zu kontaktieren. Ist das Fahrzeug mit keinem Bordgerät (OBU) ausgestattet, ist die Übersendung der Daten (s.o.) ausreichend.
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