EU Parlament: Grünes Licht für neue Maut - Ende der Vignette?

Das EU Parlament hat die Reform der Straßenbenutzungsgebühren gebilligt. Zeitbasierte Mautsysteme sollen zugunsten einer entfernungsabhängigen Gebühr auslaufen. Zudem sollen die Gebühren für emissionsfreie oder -arme Fahrzeuge gesenkt werden. Die neuen Regeln werden auf Busse, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw ausgedehnt.

Das EU Parlament will die Straßennutzungsgebühr fairer machen - unter anderem mit einer entfernungsabhängigen Maut. (Symbolbild: Sergii Figurnyi/Adobe Stock)
Das EU Parlament will die Straßennutzungsgebühr fairer machen - unter anderem mit einer entfernungsabhängigen Maut. (Symbolbild: Sergii Figurnyi/Adobe Stock)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei Transport von Nadine Bradl)

Das Parlament hat in einer endgültigen Abstimmung grünes Licht für die im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gegeben, teilt das EU Parlament in einer Pressemitteilung am 17. Februar 2022 mit. Es handelt sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) von Lastkraftwagen, aber auch von Bussen, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten würden dadurch nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie laut Parlament die EU-Vorschriften einhalten.

Mautgebühren statt Vignetten

Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips („der Verursacher zahlt“) und des Nutzerprinzips („der Nutzer zahlt“) zu vollziehen, heißt es.

Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt wird. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich.

Umweltfreundlichere Gebühren

Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken, teilt das Parlament mit.

Gebühren für Lieferwagen und Pkw

Die neuen Vorschriften sehen eine kürzere Gültigkeitsdauer der Vignetten (ein Tag, eine Woche oder 10 Tage) und eine Preisobergrenze für Personenkraftwagen vor, um eine faire Behandlung von Gelegenheitsfahrern aus anderen EU-Ländern zu gewährleisten. EU-Länder, die leichtere Fahrzeuge wie Kleintransporter, Kleinbusse und Personenkraftwagen belasten wollen, können weiterhin zwischen Maut- und Vignettensystemen wählen.

Mehr Transparenz

Die Abgeordneten stellten nach eigenen Angaben sicher, dass die Mitgliedstaaten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Bericht über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Maut- und Benutzungsgebühren veröffentlichen. einschließlich Informationen darüber, wie sie diese Einnahmen verwenden. Die Abgeordneten fordern, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren zu nachhaltigem Verkehr, Infrastruktur und Mobilität beitragen.

EP-Berichterstatter Giuseppe Ferrandino (S&D, IT) sagte: „Die Abschaffung der Vignette für Lastwagen wird ein System vereinheitlichen, das derzeit übermäßig fragmentiert ist. Wir werden Anreize liefern, im Verkehrsbereich sauberere Fahrzeuge zu verwenden. Ich freue mich sehr, dass wir die Einführung der Ein-Tages-Vignette für alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge erreicht haben, die es Reisenden im Transit ermöglicht, einen fairen Preis für ihre Fahrt zu zahlen. Dies ist auch eine positive Entwicklung für den Tourismus, denn es wird sichergestellt, dass Reisende nicht benachteiligt werden.“

Nächste Schritte

Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.