Busmaut voraussichtlich vom Tisch

Keine Maut für Fernbusse? – Baden-Württemberg und Berlin sind von ihrer ursprünglichen Forderung abgerückt. Beide Länder haben zusammen mit Hamburg und Hessen einen Abänderungsantrag zum BFStrMG eingereicht, der keine Ausdehnung mehr auf das derzeit klima- und umweltfreundlichste Verkehrsmittel vorsieht.

Am 22. Juni entscheidet der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrates über den neuen Entschließungsantrag zum Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. (Foto: Evo Bus)
Am 22. Juni entscheidet der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrates über den neuen Entschließungsantrag zum Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. (Foto: Evo Bus)
Martina Weyh

Morgen hoffentlich Schnee von gestern und endgültig vom Tisch – ursprünglich hatten die Länder Baden-Württemberg und Berlin sich in ihrem Entschließungsantrag dafür stark gemacht, künftig auch Fernbusse in die Mautpflicht einzubeziehen, um den erheblichen Finanzbedarf für den Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur besser stemmen zu können.

Das wurde dank der unermüdlichen Interventionen des Bundesverbandes der Deutschen Omnibusunternehmen (bdo) und seiner Landesgliederungen wohl erfolgreich verhindert – denn jetzt kam der Schwenk – das Ländle und Berlin haben gemeinsam mit Hamburg und Hessen einen Abänderungsantrag zum Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) für die Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundesrates am 22. Juni eingereicht, der den Fernbus bei der Mautpflicht „nicht mehr auf der Rechnung hat“.

„Wir gehen zurzeit davon aus, dass dieser Antrag auch von den anderen Ländern angenommen wird“, heißt es von Seiten des bdo.  

Der Konflikt um die Mautpflicht schwellt seit Ende 2014

Bereits Ende 2014 bei der Dritten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wurde die Ausdehnung der Maut auf Fernbusse in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund sei die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse bei der Maut in § 1 Absatz 2 BFStrMG nicht gerechtfertigt, argumentierten Baden-Württemberg und Berlin in der ursprünglichen Antragsfassung. Lediglich Linienverkehre im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sollten ausgenommen bleiben.

Für die durch Corona und die gestiegenen Energiepreise ohnehin schon stark belastete Branche wäre dieser neuerliche Vorstoß in Sachen Busmaut zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt gekommen, heißt es von bdo-Seite und sei „in Zeiten von Klimaschutz und Verkehrswende das falsche verkehrs-, wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitische Signal“.

Letztlich würde eine Mautpflicht für Busse vor allem den Verbrauchern schaden, so der Branchenverband, die insbesondere in den ländlichen Regionen ohne Flughafen- und Bahnanbindungen auf die günstige und flexible Beförderung mit Bussen im Reise- und Fernverkehr angewiesen seien.